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Finanzierung

 

Darum sind Baudenkmäler so beliebt:

Schöne alte Gebäude gelten als Kulturgut und stellen gleichzeitig eine lukrative Kapitalanlage dar.
Sanierte Denkmalschutzimmobilien liegen meistens in sehr guten innerstädtischen Gegenden und wermitteln ein luxuriöses behagliches Wohngefühl.
90% aller Städter ziehen den Charme einer Denkmalschutzimmobilie dem Wohnen im Neubau vor und sind auch durchaus bereit, dafür höhere Mieten zu zahlen.

 

Die Denkmalschutz - Abschreibung

Die Abschreibung nach § 7i EStG zur Förderung der Sanierung von Baudenkmälern und die Abschreibung nach § 7h EStG für Investitionen in Sanierungsgebieten ermöglichen dem Investor, die begünstigten Bau- und Sanierungskosten erhöht abzuschreiben:
8 Jahre x 9% der begünstigten Sanierungskosten
4 Jahre x 7% der begünstigten Sanierungskosten

 

Denkmalschutz für Eigennutzer

Seitdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, ist die Denkmal / Sanierungs - AfA die einzige steuerliche Vergünstigung für Eigennutzer.
Sie können 90% der begünstigten Sanierungskosten über 10 Jahre linear abschreiben. D.h. bei Eigennutzer können gemäß § 10f EStG zukünftig 10 Jahre x 9% der begünstigten Sanierungskosten wie Sonderausgaben abgezogen werden.